Das Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ermittelt den Sachwert eines Gebäudes auf Basis der Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung. Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus dem Verhältnis von Sachwert und rechnerischem Neuwert, korrigiert um objektspezifische Zustandsmerkmale.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren berücksichtigt die Einnahmen aus der Immobilienvermietung. Daraus wird auf den Kapitalisierungszeitraum geschlossen, was indirekt eine Nutzungsdauer impliziert. Es eignet sich besonders für Renditeobjekte.
Modifiziertes Sachwertverfahren (SW-RL)
Die aktuelle Sachwertrichtlinie (SW-RL 2012) bietet eine standardisierte Methode zur Ermittlung der Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen und Zustandsmerkmalen. Diese Methode wird von Finanzämtern bevorzugt akzeptiert.
| Verfahren | Eignung | Finanzamt-Akzeptanz |
|---|---|---|
| Sachwertverfahren | Alle Gebäudetypen | Sehr hoch |
| Mod. Sachwertverfahren | Standard-Wohngebäude | Sehr hoch |
| Ertragswertverfahren | Renditeobjekte | Hoch |