Über 90 % aller Vermieter schreiben ihre Immobilie über 50 Jahre ab. Mit einem professionellen Restnutzungsdauergutachten verkürzen Sie die Abschreibungsdauer legal – und senken damit dauerhaft Ihre Steuerlast.
Berechnen Sie Ihre mögliche Ersparnis in 30 Sekunden
Das deutsche Einkommensteuergesetz schreibt standardmäßig vor, Gebäude über 50 Jahre abzuschreiben (§ 7 Abs. 4 EStG). Das entspricht einer AfA von nur 2 % pro Jahr.
Doch das Gesetz erlaubt ausdrücklich eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen – wenn diese durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2021 diese Möglichkeit ausdrücklich bestätigt.
Mit einem anerkannten Gutachten können Sie die Abschreibungsrate von 2 % auf 3–5 % p.a. erhöhen – und zahlen damit jährlich tausende Euro weniger Steuern, vollkommen legal.
Mehr als 75 % aller Vermieter zahlen wahrscheinlich zu viel Steuern – weil sie diesen Hebel nicht kennen oder nutzen.
Jetzt prüfen lassen →Kein komplizierter Prozess – wir begleiten Sie von der Anfrage bis zur Anerkennung durch das Finanzamt.
Senden Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie – wir prüfen kostenlos, ob und wie viel Sie sparen können.
Sie übermitteln Grundrisse, Baujahr, Sanierungsstand und Fotos. Wir klären offene Fragen persönlich.
Unsere Sachverständigen erstellen das BFH-konforme Gutachten – in der Regel in weniger als 3 Wochen.
Sie erhalten das Gutachten inkl. optimiertem Begleitschreiben für das Finanzamt. Bei Rückfragen helfen wir kostenlos weiter.
Nicht jedes Gutachten ist gleich gut. Das macht den Unterschied.
Sie zahlen erst, wenn Sie das fertige Gutachten per E-Mail erhalten haben. Keine Vorkasse, kein Risiko.
Standard-Bearbeitungszeit: unter 3 Wochen. Mit Express-Option erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb einer Woche.
Einmaliger Festpreis. Keine versteckten Kosten. Die Gutachtenkosten selbst sind als Werbungskosten absetzbar.
Unsere Gutachten entsprechen dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) und der ImmoWertV 2021.
Falls das Finanzamt Rückfragen stellt: Wir helfen kostenlos bei der Kommunikation – bis zur Anerkennung.
Funktioniert auch für bereits beim Finanzamt veranlagte Objekte und ist rückwirkend datierbar bis zum letzten offenen Steuerbescheid.
Tatsächlich vom Finanzamt anerkannte Gutachten aus unserer Praxis
Der BFH hat am 28. Juli 2021 (Az. IX R 25/19) entschieden, dass der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nicht auf Bausubstanzgutachten beschränkt ist. Jede geeignete gutachterliche Methode ist zulässig – ein klarer Rückenwind für Immobilienbesitzer.
Unsere Gutachten werden deutschlandweit von Finanzämtern anerkannt
„Das örtliche FA hat sich mit allen möglichen Einwänden gesträubt, das Gutachten anzuerkennen. Erst durch die tatkräftige Unterstützung wurde der Einkommensteuerbescheid entsprechend geändert. Danke!"
„Gutachten AfA kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Die Gutachten sind sehr umfangreich und wurden anstandslos vom Finanzamt akzeptiert. Die Kosten hat man im ersten Jahr durch die höhere AfA reingespielt."
„Das Gutachten wurde solide und ausführlich erstellt. Vom Finanzamt wurde es anerkannt. Die Klärung von Detailfragen war sehr gut möglich. Der Mitarbeiter hat sich viel Zeit genommen. Sehr zufrieden!"
Alles Wichtige auf einen Blick
Grundsätzlich für alle vermieteten Immobilien – Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien. Besonders attraktiv ist es bei Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden oder bei denen erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Als Faustregel gilt: Wenn der Gebäudeanteil über 200.000 € liegt, ist der finanzielle Vorteil besonders deutlich.
Ja! Ein Restnutzungsdauergutachten kann rückwirkend datiert werden – orientieren Sie sich einfach am letzten noch offenen Steuerbescheid. In Deutschland sind Steuerbescheide in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend noch durch Einspruch änderbar. Das bedeutet: Sie können sich auch für vergangene Jahre zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
Unsere Gutachten basieren auf der ImmoWertV 2021 und entsprechen den Anforderungen des BFH-Urteils vom 28. Juli 2021. Die weit überwiegende Mehrheit unserer Gutachten wird vom Finanzamt anerkannt. Bei Rückfragen oder Einsprüchen unterstützen wir Sie kostenlos – bis zur Anerkennung.
Das Gutachten kostet einen transparenten Festpreis. Die Kosten für das Gutachten sind zudem als Werbungskosten steuerlich absetzbar – Sie amortisieren den Aufwand also im Regelfall bereits im ersten Jahr. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich: Sie zahlen erst, wenn das fertige Gutachten vorliegt. Fragen Sie uns für ein individuelles Angebot an.
In der Regel benötigen wir: Baujahr, Wohn-/Nutzfläche, Angaben zum Sanierungsstand (Dach, Heizung, Fenster, Bad), aktuelle Fotos (innen & außen), ggf. Energieausweis, Lageplan und Grundrisse. Wir begleiten Sie dabei, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen.
In vielen Fällen ist eine Vor-Ort-Besichtigung empfehlenswert, um die Wahrscheinlichkeit einer reibungslosen Anerkennung durch das Finanzamt zu maximieren. Sie ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Wir beraten Sie individuell, ob eine Besichtigung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Sprechen Sie jetzt unverbindlich mit unseren Sachverständigen. Die Erstberatung ist kostenlos – und zeigt Ihnen, wie viel Sie sparen können.