Was ist die Kaufpreisaufteilung?

Wenn Sie eine vermietete Immobilie erwerben, besteht der Kaufpreis immer aus zwei Komponenten: dem Wert des Grund und Bodens sowie dem Wert des Gebäudes. Nur der Gebäudeanteil ist steuerlich abschreibbar – Boden hingegen nicht.

Die Aufteilung bestimmt also direkt Ihre AfA-Bemessungsgrundlage. Eine Verschiebung von 10 Prozentpunkten zugunsten des Gebäudes (z. B. von 70/30 auf 80/20) kann bei einem Kaufpreis von 600.000 € die AbA-Basis um 60.000 € erhöhen und so jährlich 1.200 € mehr Abschreibung ergeben.

Wie wird die Aufteilung ermittelt?

Ohne Gutachten greift das Finanzamt entweder auf Angaben im Kaufvertrag oder auf den BMF-Rechner zurück. Beide Methoden können für den Steuerpflichtigen nachteilig sein – insbesondere in teuren Lagen, wo der Bodenanteil durch den BMF-Rechner systematisch überschätzt wird.

Wichtig: Kaufvertrag alleine reicht oft nicht

Viele Kaufverträge enthalten keine oder eine pauschale Kaufpreisaufteilung. Das Finanzamt ist nicht an pauschale Angaben im Kaufvertrag gebunden, wenn diese nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.

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