Steueroptimierung für Vermieter: Alle Stellschrauben

Als Vermieter versteuern Sie Ihre Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Gleichzeitig können Sie sämtliche Werbungskosten abziehen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit stehen.

1. Abschreibung optimieren (AfA)

Die größte Stellschraube ist die jährliche Gebäudeabschreibung. Durch ein Restnutzungsdauergutachten lässt sich der AfA-Satz legal erhöhen. Durch ein Kaufpreisaufteilungsgutachten wird die AfA-Basis maximiert.

2. Werbungskosten vollständig absetzen

Viele Vermieter verschenken Steuervorteile, weil sie absetzbare Kosten nicht geltend machen: Verwaltungskosten, Reparaturen, Zinsen, Hausverwalter, Fahrtkosten zum Objekt, Steuerberaterkosten, Gutachtenhonorar etc.

3. Erhaltungsaufwendungen vs. Herstellungskosten

Reparaturen und Instandhaltungen sind sofort abzugsfähig (Erhaltungsaufwendungen). Größere Modernisierungen können als anschaffungsnahe Herstellungskosten eingestuft werden – dann nur über AfA absetzbar. Die Abgrenzung ist steuerlich bedeutsam.

4. Verlustverrechnungsmöglichkeiten

Übersteigen die Werbungskosten (inkl. AfA) die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, der mit anderen Einkunftsarten verrechenbar ist und die Gesamtsteuerlast senkt.

Kombinations-Strategie

Kombinieren Sie Restnutzungsdauer- und Kaufpreisaufteilungsgutachten für das maximale steuerliche Ergebnis. Unser Kombi-Paket bietet beide Gutachten aus einer Hand zu vorteilhaften Konditionen.

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