Sachverständigengutachten · Steueroptimierung

Mehr Abschreibung für Ihre Immobilie sichern

Mit einem professionellen Restnutzungsdauer- oder Kaufpreisaufteilungsgutachten optimieren Sie Ihre Steuerlast und erhöhen die jährliche AfA Ihrer vermieteten Immobilie rechtssicher.

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mehr Abschreibung möglich
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erstellte Gutachten
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vom Finanzamt akzeptiert
Zertifizierte Sachverständige
Finanzamtssicher
Gutachten ab 4 Wochen
Bundesweit tätig
Kostenlose Erstberatung
Unsere Kernleistungen

Zwei Wege zu mehr Steuerersparnis

Vermieter unterschätzen oft das Steueroptimierungspotenzial ihrer Immobilien. Unsere Gutachten erschließen dieses Potenzial vollständig und rechtssicher.

Beliebteste Leistung

Restnutzungsdauer­gutachten

Das Finanzamt setzt standardmäßig 50 Jahre Nutzungsdauer an – unabhängig vom tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie. Unser Gutachten belegt eine kürzere Restnutzungsdauer und erhöht damit Ihren jährlichen AfA-Satz auf bis zu 10 % oder mehr.

  • Rechtssichere Grundlage nach § 7 Abs. 4 EStG
  • Gerichtsfeste Methodik (Sachwert-/Ertragswertverfahren)
  • Typisch: AfA-Verdopplung oder mehr möglich
  • Einmalige Investition, jahrelanger Steuernutzen
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Hochwirksam

Kaufpreisaufteilungs­gutachten

Beim Immobilienkauf entscheidet die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude über Ihre Abschreibungsbasis. Ein optimiertes Gutachten maximiert den steuerlich abschreibbaren Gebäudeanteil rechtssicher.

  • Höherer Gebäudeanteil = höhere AfA-Bemessungsgrundlage
  • Korrektur unvorteilhafter Kaufpreisaufteilungen
  • BMF-Rechner oft nachteilig – wir ermitteln den echten Wert
  • Rückwirkend beantragbar in offenen Steuerjahren
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Wie es funktioniert

In 4 Schritten zum Gutachten

01

Kostenlose Erstberatung

Sie schildern uns Ihre Immobilie und wir berechnen Ihr persönliches Einsparpotenzial – vollkommen unverbindlich und kostenlos.

02

Unterlagen & Besichtigung

Sie stellen uns Unterlagen zur Verfügung. Je nach Objekt erfolgt eine Besichtigung oder Fernbewertung auf Fotobasis.

03

Gutachtenerstellung

Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen ein vollständiges, finanzamtssicheres Gutachten innerhalb von 4 Wochen.

04

Steuererklärung einreichen

Sie oder Ihr Steuerberater reichen das Gutachten mit der Steuererklärung ein und realisieren die optimierte Abschreibung.

Steueroptimierung konkret

Rechenbeispiel: Was ein Gutachten bringt

SzenarioOhne GutachtenMit GutachtenVorteil
Gebäudewert (AfA-Basis)500.000 €500.000 €
AfA-Satz (Restnutzungsdauer)2 % (50 Jahre)4 % (25 Jahre)+2 %
Jährliche AfA10.000 €20.000 €+10.000 €
Steuerersparnis (42 % Steuersatz)4.200 €/Jahr8.400 €/Jahr+4.200 €/Jahr
Steuerersparnis über 10 Jahre42.000 €84.000 €+42.000 €

*Beispielrechnung, individuelle Ergebnisse können abweichen. Kein Steuerberatungsersatz.

Kundenstimmen

Was unsere Mandanten sagen

★★★★★

Das Gutachten wurde vom Finanzamt ohne Rückfragen anerkannt. Die Mehrersparnis übersteigt das Honorar bei Weitem – absolut empfehlenswert!

MK
Michael K.
Vermieter, München
★★★★★

Endlich konnte ich die AfA meines Mehrfamilienhauses von 2 % auf 3,8 % anheben. Professionell, schnell und rechtssicher – gerne wieder.

SR
Sabine R.
Immobilieninvestorin, Hamburg
★★★★★

Besonders das Kaufpreisaufteilungsgutachten hat sich gelohnt: Der Grundstücksanteil wurde von 40 % auf 28 % reduziert – erheblich mehr Gebäude-AfA!

TH
Thomas H.
Kapitalanleger, Frankfurt
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Lassen Sie kostenlos und unverbindlich berechnen, wie viel Steuer Sie mit einem professionellen Gutachten sparen können.

Häufige Fragen

FAQ

Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt. Ist diese kürzer als die vom Gesetz standardmäßig angesetzten 50 Jahre, darf eine höhere jährliche Abschreibungsrate (AfA) angesetzt werden – legal und finanzamtssicher gemäß § 7 Abs. 4 EStG.
Ja, in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Steuerpflichtige eine kürzere Nutzungsdauer durch ein Sachverständigengutachten nachweisen können. Unsere Gutachten sind methodisch gerichtsfest und werden mit einer Akzeptanzquote von über 98 % anerkannt.
Grundsätzlich für alle vermieteten Immobilien, die vor 2000 erbaut wurden oder erkennbare Mängel und Sanierungsstau aufweisen. Besonders lohnend ist das Gutachten bei einem Gebäudeanteil ab ca. 300.000 € und einem persönlichen Steuersatz von 35 % oder mehr.
Nach Einreichung aller Unterlagen und Besichtigung (sofern notwendig) erstellen wir Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 3–5 Wochen. Bei Dringlichkeit sprechen Sie uns an – wir prüfen einen Express-Service.
Ja, soweit die entsprechenden Steuerjahre noch nicht bestandskräftig veranlagt sind (in der Regel die letzten 4 Jahre). Ein Kaufpreisaufteilungsgutachten kann für alle noch offenen Steuerbescheide rückwirkend eingereicht werden.
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