Mit einem professionellen Restnutzungsdauer- oder Kaufpreisaufteilungsgutachten optimieren Sie Ihre Steuerlast und erhöhen die jährliche AfA Ihrer vermieteten Immobilie rechtssicher.
Vermieter unterschätzen oft das Steueroptimierungspotenzial ihrer Immobilien. Unsere Gutachten erschließen dieses Potenzial vollständig und rechtssicher.
Das Finanzamt setzt standardmäßig 50 Jahre Nutzungsdauer an – unabhängig vom tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie. Unser Gutachten belegt eine kürzere Restnutzungsdauer und erhöht damit Ihren jährlichen AfA-Satz auf bis zu 10 % oder mehr.
Beim Immobilienkauf entscheidet die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude über Ihre Abschreibungsbasis. Ein optimiertes Gutachten maximiert den steuerlich abschreibbaren Gebäudeanteil rechtssicher.
Sie schildern uns Ihre Immobilie und wir berechnen Ihr persönliches Einsparpotenzial – vollkommen unverbindlich und kostenlos.
Sie stellen uns Unterlagen zur Verfügung. Je nach Objekt erfolgt eine Besichtigung oder Fernbewertung auf Fotobasis.
Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen ein vollständiges, finanzamtssicheres Gutachten innerhalb von 4 Wochen.
Sie oder Ihr Steuerberater reichen das Gutachten mit der Steuererklärung ein und realisieren die optimierte Abschreibung.
| Szenario | Ohne Gutachten | Mit Gutachten | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Gebäudewert (AfA-Basis) | 500.000 € | 500.000 € | – |
| AfA-Satz (Restnutzungsdauer) | 2 % (50 Jahre) | 4 % (25 Jahre) | +2 % |
| Jährliche AfA | 10.000 € | 20.000 € | +10.000 € |
| Steuerersparnis (42 % Steuersatz) | 4.200 €/Jahr | 8.400 €/Jahr | +4.200 €/Jahr |
| Steuerersparnis über 10 Jahre | 42.000 € | 84.000 € | +42.000 € |
*Beispielrechnung, individuelle Ergebnisse können abweichen. Kein Steuerberatungsersatz.
Das Gutachten wurde vom Finanzamt ohne Rückfragen anerkannt. Die Mehrersparnis übersteigt das Honorar bei Weitem – absolut empfehlenswert!
Endlich konnte ich die AfA meines Mehrfamilienhauses von 2 % auf 3,8 % anheben. Professionell, schnell und rechtssicher – gerne wieder.
Besonders das Kaufpreisaufteilungsgutachten hat sich gelohnt: Der Grundstücksanteil wurde von 40 % auf 28 % reduziert – erheblich mehr Gebäude-AfA!