Steuerliche Pflichten und Chancen für Vermieter
Als Vermieter geben Sie jährlich die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) zur Einkommensteuererklärung ab. Hier tragen Sie Mieteinnahmen und Werbungskosten ein.
Die Anlage V optimal ausfüllen
Achten Sie auf vollständige Angabe aller Werbungskosten: AfA, Zinsen für Finanzierungsdarlehen, Betriebskosten (soweit nicht auf Mieter umgelegt), Reparaturen, Hausverwaltergebühren, Rechts- und Steuerberatungskosten, Fahrten zur Immobilie.
Wichtige Fristen
Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres). Einsprüche gegen Steuerbescheide müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Für bereits bestandskräftige Steuerjahre gibt es in der Regel keine Korrekturmöglichkeit. Handeln Sie daher rechtzeitig – am besten schon im Jahr des Immobilienkaufs.