Steuerliche Pflichten und Chancen für Vermieter

Als Vermieter geben Sie jährlich die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) zur Einkommensteuererklärung ab. Hier tragen Sie Mieteinnahmen und Werbungskosten ein.

Die Anlage V optimal ausfüllen

Achten Sie auf vollständige Angabe aller Werbungskosten: AfA, Zinsen für Finanzierungsdarlehen, Betriebskosten (soweit nicht auf Mieter umgelegt), Reparaturen, Hausverwaltergebühren, Rechts- und Steuerberatungskosten, Fahrten zur Immobilie.

Wichtige Fristen

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres). Einsprüche gegen Steuerbescheide müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Nachträgliche Optimierung

Für bereits bestandskräftige Steuerjahre gibt es in der Regel keine Korrekturmöglichkeit. Handeln Sie daher rechtzeitig – am besten schon im Jahr des Immobilienkaufs.

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