Die Grundlagen der Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer (RND) bezeichnet die verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes – also die Zeitspanne, in der das Gebäude noch seiner bestimmungsgemäßen Nutzung dienen kann.

Im Steuerrecht spielt sie eine zentrale Rolle: Der jährliche Abschreibungssatz (AfA-Satz) ergibt sich aus der Formel 100 % ÷ Restnutzungsdauer in Jahren. Bei einer Restnutzungsdauer von 25 Jahren ergibt sich also ein AfA-Satz von 4 %.

Gesamtnutzungsdauer vs. Restnutzungsdauer

Zu unterscheiden ist die Gesamtnutzungsdauer (GND) – die übliche Lebensdauer einer Gebäudeart – von der Restnutzungsdauer, die sich auf ein konkretes Gebäude bezieht. Die GND für Wohngebäude beträgt typischerweise 70–80 Jahre (Sachwertrichtlinie). Davon wird das Alter des Gebäudes abgezogen. Bei renovierungsbedürftigen Gebäuden kann die RND jedoch durch Abzüge erheblich verkürzt sein.

Beispiel

Ein Gebäude aus dem Jahr 1965 wäre heute 60 Jahre alt. Bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren wären rechnerisch noch 20 Jahre verblieben – AfA-Satz: 5 %.

Wer erstellt das Gutachten?

Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder Gutachter mit vergleichbarer Qualifikation können ein anerkanntes Restnutzungsdauergutachten erstellen. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, ein Laiengutachten anzuerkennen.

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