Was ist eine Kaufpreisaufteilung?

Beim Erwerb einer vermieteten Immobilie können nur der auf das Gebäude entfallende Anteil des Kaufpreises abgeschrieben werden – der Bodenanteil (Grundstück) ist steuerlich nicht abschreibbar. Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits bestimmt daher unmittelbar die Höhe Ihrer jährlichen Abschreibung.

Ein professionelles Kaufpreisaufteilungsgutachten ermittelt diese Aufteilung sachverständig und überwiegend zu Ihren Gunsten – im Gegensatz zum BMF-Rechner des Bundesfinanzministeriums, der häufig einen zu hohen Bodenanteil ansetzt.

⚠️ Problem mit dem BMF-Rechner

Das Bundesfinanzministerium stellt einen Online-Rechner zur Kaufpreisaufteilung bereit. Dieser basiert auf pauschalierten Bodenrichtwerten und ermittelt in angespannten Lagen systematisch zu hohe Grundstücksanteile – zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

Warum ein Gutachten statt BMF-Rechner?

  • Der BMF-Rechner verwendet vereinfachte Sachwertmethode ohne Marktanpassung
  • In Großstädten und Ballungszentren liegen die BMF-Ergebnisse oft 30–50 % über dem tatsächlichen Bodenwert
  • Ein Sachverständigengutachten ist gerichtlich anerkannter Nachweis (BFH, IX B 21/20)
  • Das Finanzamt muss ein qualifiziertes Gutachten akzeptieren, wenn es methodisch korrekt ist
💡 Tipp: Auch rückwirkend möglich

Für alle noch offenen Steuerjahre (in der Regel bis zu 4 Jahre) können Sie ein Gutachten einreichen und die Bescheide korrigieren lassen.